Allgemeine Geschäftsbedinungen (AGB) und Hinweisblätter
Nachfolgende Bedingungen gelten für alle Angebote, Kauf- und Werkverträge sowie sonstige Leistungen. Abweichende Vereinbarungen oder Ergänzungen egal welcher Art sind nur schriftlich gültig und müssen von der Parkettachse bestätigt werden. Verkaufsbestimmungen des Käufers, auch dessen AGB, werden erst mit unserer schriftlichen Bestätigung gültig.
Angebot und Aufträge
Unsere Angebote sind freibleibend. Kostenvoranschläge sind unverbindlich. Wir behalten uns vor, Bestellungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Bestellungen werden erst dann gültig, wenn der Käufer die schriftliche Auftragsbestätigung der Parkettachse unterschrieben retourniert und den Auftrag vereinbarungsgemäß anbezahlt hat. Allfällige Sondervereinbarungen sind in jedem Fall schriftlich zu dokumentieren und von uns bestätigen. Beanstandungen von Bestellungen sind binnen 1 Woche schriftlich zu machen. Bestätigte Preise gelten nur bei Abnahme der bestellten Menge, nicht bei Bestellung von Teil- oder Mindermengen.
Lieferung, Leistung und Versandkosten
Die Lieferung erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Käufers. Erfüllungsort ist der Versandort, auch bei Lieferung "frei Bestimmungsort". Der Käufer hat für Übernahme und Sicherstellung am Lieferort zu sorgen. Kommt der Käufer dem nicht oder nicht rechtzeitig nach, sind wir berechtigt, die Ware dort abzuladen. Lieferfristen gelten vorbehaltlich richtiger und rechtzeitiger Lieferung unserer Vorlieferanten. Die Einhaltung von Lieferfristen setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Käufers voraus. Lieferverzug der nicht in unserem Bereich entsteht, entbindet uns von Schadensersatzansprüchen. Die Wahl der Versandart bleibt uns vorbehalten. Kosten trägt der Käufer und müssen vorher bestimmt werden.
Gefahrenübergang, Mängelrüge und Gewährleistung
Die Gefahr geht spätestens mit der Übergabe an den Frachtführer, oder den sonst mit der Versendung Beauftragten auf den Käufer über. Offensichtliche Beschädigungen, Mängel oder Fehlmengen sind vom Käufer sofort bei Lieferung auf dem Lieferschein oder Frachtbrief zu vermerken und sind vom Auslieferer schriftlich zu bestätigen und uns binnen 5 Tagen bei sonstigem Verlust des Anspruches zu melden. Uns ist Gelegenheit zu geben, den Mangel an Ort und Stelle zu besichtigen. Ohne unsere Zustimmung darf bei sonstigem Verlust der Gewährleistung nichts verändert oder verlegt bzw. montiert werden. Geringfügige Abweichungen, insbesondere hinsichtlich des Farbtons, der Oberflächenbeschaffenheit und des Formates sind im Rahmen handelsüblicher Toleranzen zulässig. Beachten Sie die jeweils gültigen Hinweisblätter zu unseren Produkten, die Bestandteil von Angebot, Bestellung und Lieferung sind. Die Produkte werden mit den bei Normalgebrauch vorauszusetzenden Eigenschaften geliefert. Die Gewährleistung geht nach unserer Wahl auf Instandsetzung oder Ersatz der beanstandeten Ware. Ein Anspruch auf Wandlung oder Minderung besteht nicht. Ist unser Vertragspartner ein Unternehmen im Sinne des KSchG. beträgt die Gewährleistungsfrist 6 Monate.
Verarbeitung und Montage
Alle unsere Produkte müssen von kundigen Professionisten (z.B. Bodenlegern) verarbeitet bzw. montiert werden. Für die Verarbeitung gelten die jeweils gültigen anzuwendenden Normen (z.B. ÖNorm, ENorm). Reklamationen durch unsachgemäßen Gebrauch unserer Produkte werden ohne Ausnahme nicht anerkannt. Bitte beachten Sie bei Verarbeitung die jeweils gültigen Normen und Hinweisblätter des Herstellers.
Zahlungsvereinbarung
Wenn nicht anders vereinbart, ist die Rechnung prompt bei Rechnungslegung bzw. Lieferung ohne Abzug per Vorauskasse fällig. Die Zahlung gilt erst dann als eingegangen wenn wir über den Rechnungsbetrag verfügen können. Nicht vereinbarte Abzüge (z.B. Skontoabzüge u.a.) werden nicht akzeptiert und ausnahmslos zurückgefordert. Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen Gewährleistungsansprüchen oder sonstiger vom Lieferer nicht anerkannten Ansprüche ist ausgeschlossen. Die Aufrechnung von Gegenforderungen ist ausgeschlossen. Bei Überschreitung eines Zahlungstermins sind Verzugszinsen in Höhe von 5% über der jeweils geltenden Nationalbankrate zu bezahlen, ohne das es einer förmlichen Inverzugsetzung bedarf. Mahn-, Inkasso- und Anwaltskosten sind in voller Höhe vom Käufer zu ersetzen.
Eigentumsvorbehalt, Eigentumsabtretung und Rücknahme
Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung unser Eigentum. Das Eigentum geht erst dann an den Käufer über, wenn dieser sämtliche Zahlungsverpflichtungen aus dem Titel erfüllt hat. Be- und Verarbeitung erfolgen für uns unter Ausschluss des Eigentumerwerbs nach den Bestimmungen des ABGB. Die verarbeitete Ware dient zu unserer Sicherung in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware. Die Forderungen des Käufers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an uns abgetreten und zwar egal ob vor oder nach Weiterverarbeitung der Ware. Dies gilt auch bei mehreren Abnehmern. Abtretungen oder Pfändungen etc. sind uns unverzüglich zu melden und Aussonderung zu unseren Gunsten vorzunehmen. Bestellware wird nicht retour genommen. Für Lagerware werden handelsübliche 15% Manipulationsgeühr verrechnet.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist Wien. Der Unternehmensgegenstand der Parkettachse OG ist der Handel mit Parkett und Zubehör sowie deren Verarbeitung. Gerichtsstand ist Wien. Es gilt österreichisches Recht.
HINWEISBLATT ZU HOLZFUSSBÖDEN
Holzeigenschaften
Holz ist ein hygroskopischer Werkstoff und „arbeitet“, d.h. es gleicht sich immer den klimatischen Bedingungen im Innenraum an. Achten Sie bei Holzfußböden daher auf ein gesundes Raumklima lt. ÖNORM, d.h. Temperatur 18 – 22°C und eine rel. Raumluftfeuchte von 50 – 60%. Bei Unter- oder Überschreitung dieser Werte kann es zu Fugenbildungen, Rissen, Schüsselungen und anderen irreparablen Schäden bis hin zur völligen Zerstörung des Bodens kommen. Reklamationen beschädigter Holzböden aufgrund zu trockener oder zu feuchter Raumluftfeuchte können nicht anerkannt werden.
Auch die Einwirkung von Sonnenlicht (UV-Strahlung) hat Einfluss auf das Aussehen - so verändert das Holz durch Lichteinflüsse seine ursprüngliche Farbausstrahlung und Intensität der Farbe. Dadurch kann das Produkt zum Zeitpunkt der Warenanlieferung deutliche Unterschiede zur Mustervorlage aufweisen. Besonders bei Exotenholzarten, aber auch bei einheimischen Holzarten können naturbedingte Mineralieneinschlüsse / Mineralienflecken (weißliche bis gelbliche Einschlüsse) primär bei lackierten Oberflächen, aber auch bei geölten, auftreten, die produktionsbedingt nicht vermeidbar sind und daher keinen Beanstandungsgrund darstellen.
Bei den Holzarten Eiche und Buche kommen Markstrahlen in Form von glänzenden Streifen (Spiegel) vor, die holzartenspezifisch nicht zu vermeiden sind und daher keinen Beanstandungsgrund darstellen. Neu verlegte Parkettböden können über eine unbestimmte Zeit ihre Eigengerüche abgeben - der Duft des Holzes und der Oberflächenbehandlung (Lack oder Öl/Wachs) ist nicht für jeden Menschen gleich empfindbar - durch gutes Ablüften verflüchtigen sich die Duftstoffe nach einiger Zeit. Aufgrund der hygroskopischen Eigenschaften kommt es mitunter zu einer Volumenänderung des Holzes, was auch zu Fugenbildung führen kann, was nicht vermeidbar ist und daher toleriert werden muss. Bodenbeläge in Privathäusern oder öffentlichen Gebäuden sind unterschiedlichen Beanspruchungen ausgesetzt, deshalb muss bei der Planung des Fußbodenbelags die zu erwartende Anforderung beachtet werden.
Parkettmuster
Bei Holz handelt es sich um einen organisch gewachsenen Bau- und Werkstoff, bei dem kein Teil in der Erscheinung dem anderen gleicht. Unsere vorgelegten Muster, Fotos oder Beschreibungen können daher immer nur einen ungefähren und unverbindlichen Charakter haben. Es ist durchaus möglich oder wahrscheinlich, dass bestimmte einzelne optische Aspekte einer Holzart auf einer begrenzt großen Mustertafel nicht oder in nicht ausreichendem Maß gezeigt werden können. Abweichungen in Farbe, Struktur oder Form müssen daher toleriert werden.
Parkettpflege und Werterhaltung
Nachfolgende Maßnahmen zur Pflege und Werterhaltung helfen Beschädigungen zu vermeiden, verleihen dem Parkettboden sein exklusives Erscheinungsbild und sind deshalb genauestens einzuhalten. Für optimales Raumklima ist zu sorgen - ca. 50 - 60 % Raumluftfeuchte bei ca. 20° C Raumtemperatur – zur Kontrolle einen Hygro / Thermometer anbringen. Bei Nichteinhaltung dieses Raumklimas können Fugen, Schüsselungen, Risse und andere irreparable Schäden auftreten. Dies stellt keinen Beanstandungsgrund dar. Der Einsatz eines geeigneten Luftbefeuchters wird empfohlen, damit einer Fugenbildung besonders in der Heizperiode vorgebeugt wird.
Büro/Stuhlrollen auf Hartbelag Typ „W“ (weiche Stuhlrollen) umrüsten und regelmäßig reinigen – wir empfehlen den Einsatz von Parkettschutzmatten. Filzgleiter unter Stuhlbeinen und Möbeln anbringen und regelmäßig reinigen. Große Punktbelastungen ( z.B. Möbelrollen ) durch Unterlegen von Schutztellern vermeiden. In Eingangsbereichen sind Schmutzläufer zur Vermeidung von Sand - und Schmutzeintrag anzubringen.
Die Wischpflege ist mit dem vom Parketthersteller empfohlenen Pflegemittelzusatz trockenfeucht („nebelfeucht“) durchzuführen – zu hoher Feuchtigkeitseintrag führt zu irreparablen Schäden - verschüttete Flüssigkeiten sofort aufwischen und trockenreiben! Keine Dampfreinigungsgeräte und Microfaser-Reinigungstücher verwenden.
Auf Parkett mit Fußbodenheizung keinerlei Teppiche verlegen, da es hier zu Hitzestau kommen kann und das Holz irreparabel beschädigt wird (Risse, Schüsselungen usw.) In den ersten 5 - 6 Monaten nach der Parkettverlegung keine Teppiche auslegen, da diese sich sonst durch die farbliche Veränderung des Holzes stark abzeichnen!
Parkett auf Fußbodenheizung
Parkett eignet sich auch für die Verlegung auf Fußbodenheizung und hat einen für diese Konstruktion günstigen, weder zu hohen noch zu niedrigen Wärmedurchlasswiderstand. Dies führt zu einer gleichmäßigen Wärmeaufnahme und Wärmeabgabe. Aufgrund dieser hygroskopischen Eigenschaften des Holzes können während der Heizperiode Fugen zwischen den Parkettelementen entstehen. Diese sind bei Holzböden in Verbindung mit Fußbodenheizung unvermeidbar und müssen toleriert werden. Grundsätzlich dürfen nur jene Holzböden auf Heizestrichen verlegt werden, die von uns schriftlich dafür freigegeben werden. Die Ebenheits- und Festigkeitskontrolle des Unterbodens hat bauseits durch den Parkettverleger zu erfolgen. An den Messstellen muss der Bodenleger die Feuchtigkeitsprüfung vornehmen.
Der Feuchtigkeitsgehalt des Untergrunds darf bei Zementestrichen 1,8 CM-% und bei Anhydritestrich 0,3 CM-% Restfeuchtigkeit nicht übersteigen.
Zudem ist lt ÖNORM 2242 vor der Verlegung bzw. Feuchtigkeitsmessung ein vollständiges Ausheizprotokoll durch den Installateur vorzulegen. Die Messstellen sind vom Auftraggeber zu definieren. Wir übernehmen keine Haftung für Beschädigungen von Heizungsrohren. Der gesamte Fußbodenaufbau hat bei Verlegung in ebenerdigen und nicht unterkellerten Räumen, über Einfahrten, Feuchträumen, Durchgängen, Garagen, und dgl. auf einer dauerhaft wirkenden Feuchtigkeitsabdichtung und Dampfsperre zu erfolgen. Durch nachschiebende Feuchtigkeit aus dem Untergrund sind Schäden an Holzfußböden nicht vermeidbar.
Es werden Niedertemperatur-Fußbodenheizungen vorgeschrieben, da die Oberflächentemperatur am fertigen Parkettboden 27°C nicht überschreiten darf. Die Herstellung des Heizsystems muss den gültigen Normen entsprechen. Nach ÖNORM B 2242-7 muss der Bodenbelag mit dem Estrich vollflächig verklebt werden, eine schwimmende Verlegung ist nicht zulässig. Für die Werterhaltung des Parketts ist es wichtig, im Sommer wie im Winter eine Raumtemperatur von ca. 18 - 22° C sowie eine relative Luftfeuchtigkeit von 50 - 60% (ÖNORM 2242-7) einzuhalten um Fugenbildung, Risse, Schüsselungen und andere irreparable Schäden etc. zu vermeiden.
Pflegemittel
Das Pflegemittel ist je nach Oberflächenausführung - lackiert, UV -geölt bzw. oxidativ geölt - auszuwählen. Bei Verwendung von Reinigungs- oder Pflegeprodukten die nicht von uns schriftlich freigegeben sind bzw. bei Missachtung der Pflegerichtlinien des Herstellers erlischt jeglicher Garantie - und Reklamationsanspruch.
Folgende Produkte sind zur Reinigung und Pflege freigegeben:
Unterhaltsreinigung: PALLMANN Neutralreiniger 1 Liter
Unterhaltspflege naturgeölter Parkett: PALLMANN Magic Oil Care 1 Liter
Unterhaltspflege lackierter/UV-geölter Parkett: PALLMANN Vollpflege 1 Liter
Die Verarbeitungsrichtlinien des Herstellers PALLMANN sind einzuhalten.
Alle in diesem Hinweisblatt angeführten Hinweise sind verbindlich einzuhalten und sind Vertragsbestandteil von Angebot, Auftragsbestätigung und Lieferung/Rechnung.
HINWEISBLATT FÜR TERRASSENHOLZ
Beschaffenheit des Untergrunds
Der Untergrund muss eben, tragfähig und versetzungssicher ausgeführt sein. Es muss gewährleistet sein, dass der Untergrund nicht nachgibt und Feuchtigkeit möglichst rasch von der Gesamtkonstruktion abgeleitet wird.
Verlegung der Unterkonstruktion
Verwenden Sie nur Original PAWADEC Unterkonstruktionen. Diese sind auf den jeweiligen Deckbelag technisch – v.a. was Formstabilität und Dauerhaftigkeit anbelangt - abgestimmt. Wir übernehmen keine Gewährleistung bei Verwendung von Fremdmaterialien. Die Unterkonstruktionsstaffeln müssen alle 60-80cm aufliegen und in einem Achsabstand (=Mitte-Staffel zu Mitte-Staffel) von 35-40cm zueinander eingerichtet werden. Die Konstruktion selbst wird per Alulatte mit oder ohne Gefälle eingerichtet. Bei zu weit gesetztem Achsabstand der Unterkonstruktion kann eine nachhaltige Befestigung des Terrassenbelags nicht sichergestellt werden. Verwenden Sie keinesfalls Staffeln aus Lärche, Kiefer (auch druckimprägniert), WPC, Bangkirai o.ä. Empfohlen wird die Verwendung vom Terrassenauflagern (z.B. Systempads aus Gummigranulat), mit denen die Staffeln eingerichtet und kleinere Unebenheiten ausgeglichen werden können. Sie erhöhen auch die Dauerhaftigkeit, da sie die Gesamtkonstruktion vom (feuchten) Untergrund entkoppeln und bringen ein weicheres Gehgefühl („Waldbodeneffekt“). Wird aufgrund höherer Aufbauhöhen eine zusätzliche Lattung (Konterlattung) benötigt, wird die erste Lage in einem max. Achsabstand von 60 – 80cm verlegt, die zweite Lage auf der die Terrassendielen montiert werden dann wie oben beschrieben in Achsabstand 35-40cm. Aufbauhöhen können auch mit geeigneten Stelzlagern hergestellt werden.
Verlegung der Terrassendielen
Nach dem Einrichten der Unterkonstruktion wird die erste Reihe der Terrassendiele von oben mit Edelstahlschrauben verschraubt. Dazu muss das Holz vorgebohrt werden. Die Schraube muss flächenbündig in die Diele versenkt werden, damit keine Schiefer entstehen. Die nächste Dielenreihe wird bereits mit der PAWADEC Systemklammer befestigt. Diese wird in die vorhandene längsseitige Systemfräsung gesteckt und mit 30mm PAWADEC Edelstahlschrauben leicht schräg versetzt verschraubt. Der Abstand der Terrassendielen ergibt sich aufgrund des Klammerformates, das sind ca. 2 - 3mm. Die Dielen sollten so ausgewählt werden, dass die verschiedenen Längen möglichst gemischt verlegt werden. So entstehen keine Symmetrien auf der Fläche und die Holzterrasse wirkt kompakter und großzügiger im Flächenverlauf. An der Stirnseite der Dielen befindet sich eine Nut+Feder Verbindung. Damit kann PAWADEC im echten Endlosverband (sog. Italienischer Verband) verlegt werden. Die stirnseitigen Enden bzw. Stöße müssen dabei nicht direkt auf den UK-Staffeln aufliegen, sondern können im freien Verband verlegt werden. Es müssen aber an jeder Stirnseite zwei Klammern (links und rechts je eine Klammer) eingesetzt werden, damit die Dielen nachhaltig in einer Flucht bleiben. Diese werden gesteckt und müssen nicht verschraubt werden. Der Abstand der Holzterrasse zu allen anderen Bauteilen muss je nach Holzart mind. 1 – 2cm betragen, da das Holz „arbeitet“ und es ansonst zu Beschädigungen der jeweiligen Bauteile (z.B. Fassade) kommen kann. Vermeiden Sie jeden Kontakt des Holzes mit Metallen die nicht aus Edelstahl bestehen, da es sonst zu starken Verfärbungen des Holzes kommen kann. Die letzte Dielenreihe ist (wie die erste) wieder von oben vorzubohren und mit Edelstahlschrauben zu verschrauben.
Erstbehandlung und laufende Pflege von Holzterrassen
Nach der Fertigstellung der Konstruktion die Gesamtfläche säubern. Danach muss die Terrasse sofort mit geeignetem Terrassenöl eingepflegt werden. Vermeiden Sie es, das Terrassenholz während Regenwetter zu verlegen, da ungeöltes Terrassenholz mehr Feuchtigkeit aufnimmt als geöltes, es zu einem erhöhten Quell- und Schwundverhalten kommt und zu Beschädigungen des Holzes kommen kann. Das Einölen des Terrassenholzes vermindert das Quell- und Schwundverhalten, erhöht also insgesamt die Formstabilität des Holzes und muss mindestens 2-mal im Jahr durchgeführt werden (vor und nach dem Winter). Bei stärkerer Bewitterung, häufigem Regen oder optisch-ästhetischer Beeinträchtigungen (Vergrauung, Fleckigkeit) öfters nachölen, jeweils angepasst an den Grad der Verwitterung/Vergrauung. Realistisch sind im bewitterten Außenbereich 2-4 Anstriche im Jahr, bei Bedarf kann auch öfter geölt werden. Beachten Sie die Hinweise des Terrassenöl-Herstellers. Wichtig: Ölüberstände müssen vollständig abgenommen/ausmassiert werden, da sonst das Öl filmbildend an der Oberfläche aushärtet und nur mehr durch abschleifen entfernt werden kann! In Öl getränkte Lappen oder andere Werkzeuge sind aufgrund der Naturharze selbstentzündlich und müssen in geschlossenen, nicht brennbaren Behältern oder an der Luft getrocknet und dann entsorgt werden. Viele Hölzer wie z.B. Cumaru, Sucupira und Ipé können auf kleiner Stufe auch mit Hochdruckreiniger vom Grauschleier befreit werden (an unauffälliger Stelle testen, gilt nicht für geriffelte Oberflächen). Anschließend muss die Diele vollständig abtrocknen und sofort wieder mit Terrassenöl eingelassen werden.
Eigenschaften von Holz im Außenbereich
Holz ist ein hygroskopischer Werkstoff. Das bedeutet, dass Holz sich immer der Umgebungsfeuchte angleicht: es „arbeitet“. Wenn es z.B. sehr feucht ist und regnet, nimmt Holz Feuchtigkeit auf und quillt, wenn es sehr trocken ist, schwindet es. Dabei kommt es zu einer Volumenänderung und auch im verlegten Verband selbst zu unterschiedlich großen Fugen (von null bis ca. 5mm) sowie unterschiedlichen Breiten des Terrassenbelags (bis ca. 2mm schon bei Verlegung möglich). Je nach Feuchtigkeitsauf- und abgabe verändert sich das Fugenbild. Holztechnische Eigenschaften wie Quellen und Schwinden, Schüsseln des Holzes sowie Risse, Haarrisse und Stirnrisse sind bei Holz im Außenbereich trotz sorgfältiger Materialauswahl und Bearbeitung holztechnisch nicht vermeidbar und müssen toleriert werden. Pin- und Shutholes sind bei unseren Hölzern unzulässig. Besonders in den ersten Monaten und Jahren kann es zu Auswaschungen von Holzinhaltsstoffen kommen. Diese Auswaschungen sind holztechnisch unvermeidbar und müssen toleriert werden. Wir empfehlen daher, angrenzende Bauteile vor Verlegung konstruktiv vor Auswaschungen zu schützen. Für die Verschmutzung angrenzender Bauteile wird von uns keine Haftung übernommen.
Service und Kontakt
Alle in diesem Hinweisblatt angeführten Hinweise sind verbindlich einzuhalten und sind Vertragsbestandteil von Angebot, Auftragsbestätigung und Lieferung/Rechnung.
Wir versuchen, möglichst praxisnahe Angaben zum Thema anzugeben. Falls doch die eine oder andere Frage auftaucht, die für Sie an dieser Stelle nicht ausreichend bearbeitet wurde, kontaktieren Sie uns bitte unter Hütteldorfer Straße 81, A-1150 Wien-Vienna, Tel +43 (0)1 957 98 8 oder office(at)parkettachse.at.
(c) 2008 - 2012 PARKETTACHSE OG