Parkettachse Wien

HINWEISBLÄTTER, VERLEGEANWEISUNGEN UND ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) DER PARKETTACHSE OG WIEN


1. HINWEISBLATT FÜR HOLZFUSSBÖDEN

Holzeigenschaften

Holz ist ein hygroskopischer Werkstoff und „arbeitet“, d.h. es gleicht sich den klimatischen Bedingungen an. Achten Sie bei Holzfußböden daher auf ein gesundes Raumklima lt. NORM, d.h. Temperatur 19 – 22°C und eine rel. Raumluftfeuchte von 50 – 60%. Bei Unter- oder Überschreitung dieser Werte kann es zu Fugenbildungen, Rissen, Schüsselungen und anderen irreparablen Schäden bis hin zur völligen Zerstörung des Bodens kommen. 

Auch die Einwirkung von Sonnenlicht (UV-Strahlung) hat Einfluss auf das Aussehen - so verändert das Holz durch Lichteinflüsse seine ursprüngliche Farbausstrahlung und Intensität der Farbe. Dadurch kann das Produkt zum Zeitpunkt der Warenanlieferung Unterschiede zur Mustervorlage aufweisen. Besonders bei Exotenholzarten, aber auch bei einheimischen Holzarten können naturbedingte Mineralieneinschlüsse (weiße bis gelbliche Einschlüsse) auftreten, die holztechnisch nicht vermeidbar sind und daher keinen Beanstandungsgrund darstellen. 

Parkettmuster

Bei Holz handelt es sich um einen organisch gewachsenen Bau- und Werkstoff, bei dem kein Teil in der Erscheinung dem anderen gleicht. Unsere vorgelegten Muster, Fotos oder Beschreibungen können daher immer nur einen ungefähren und unverbindlichen Charakter haben. Es ist möglich, dass bestimmte einzelne optische Aspekte einer Holzart auf einer begrenzt großen Mustertafel nicht oder in nicht ausreichendem Maß gezeigt werden können. Handelsübliche Abweichungen in Farbe, Struktur oder Form müssen daher toleriert werden.

Parkettverlegung

Die Verlegung unserer Holzböden hat von gewerblich dazu berechtigten Fachleuten Bodenlegern zu erfolgen.

Diese Professionisten verlegen nicht nur Holzböden, sondern informieren Sie auch normgerecht über die notwendigen Voraussetzungen zur Parkettverlegung (Estrichbeschaffenheit, Trockenheit des Estrichs, Raumluftfeuchte, Raumtemperatur, Pflegeanweisung usw). Schäden oder Nachteile, die durch eine unsachgemäße Verlegung des Holzbodens entstehen, können leider nicht anerkannt werden. 

Wir verlegen übrigens auch selbst Parkett und Holzterrassen. Fragen Sie uns nach einem maßgeschneiderten Angebot.

Parkettpflege und Werterhaltung

Der Einsatz eines geeigneten Luftbefeuchters wird bei Untertrocknung (weniger als 45% rel. Raumluftfeuchte) empfohlen, damit einer Fugenbildung besonders in der Heizperiode vorgebeugt wird.

Büro/Stuhlrollen auf Typ „W“ (weiche Stuhlrollen) umrüsten und regelmäßig reinigen – wir empfehlen den Einsatz von Parkettschutzmatten. Filzgleiter unter Stuhlbeinen und Möbeln anbringen und regelmäßig reinigen. Große Punktbelastungen ( z.B. Möbelrollen ) durch Unterlegen von Schutztellern vermeiden. In Eingangsbereichen Schmutzläufer zur Vermeidung von Sand - und Schmutzeintrag anbringen.

Die Wischpflege ist nur mit dem von uns empfohlenen Pflegemittelzusatz trockenfeucht („nebelfeucht“) durchzuführen – zu hoher Feuchtigkeitseintrag führt zu irreparablen Schäden - verschüttete Flüssigkeiten sofort aufwischen und trockenreiben! Keine Dampfreinigungsgeräte und Microfaser-Reinigungstücher verwenden.

Oxidativ geölte Parkettböden werden immer vorgeölt geliefert und müssen nach der Verlegung mit einem geeigneten Pflegeöl endgeölt und aufpoliert werden (am besten mit einer Einscheiben-Poliermaschine). Keine Überstände stehen lassen, diese trocknen nur sehr langsam und  stark schichtbildend („lackartig“) und können nur mehr mechanisch (durch Abschleifen) entfernt werden.

Bei der Pflege geölter Böden darauf achten, dass die aufgebrachte Ölschicht nicht durch zu viele Feuchtpflege abgetragen wird, was dem Parkett die Schutzschicht nimmt und damit schmutzanfällig macht. Stattdessen oft trocken wischen, kehren oder saugen. Feuchtpflege nur mit von uns angebotenen rückfettenden Pflegemitteln (Holzbodenseife). 

Bei mechanischer Beschädigung kommt es unweigerlich auch zu Kratzern, Kerben oder Dellen auf dem Holzboden. Das kann auch bei sehr harten Hölzern nicht vermieden werden und muss bei einem Echtholzboden toleriert werden. Nicht entfernte Feuchtigkeit kann Flecken erzeugen, daher Feuchtigkeit immer sofort wegwischen.   

Auf Parkett mit Fußbodenheizung keinerlei Teppiche verlegen, da es hier zu Hitzestau kommen kann und das Holz irreparabel beschädigt wird (Risse, Schüsselungen usw.). In den ersten 5 - 6 Monaten nach der Parkettverlegung überhaupt keine Teppiche auslegen, da diese sich sonst durch die farbliche Veränderung des Holzes stark abzeichnen.

Parkett auf Fußbodenheizung

Aufgrund der hygroskopischen Eigenschaften von Parkett können während der Heizperiode Fugen zwischen den Parkettelementen entstehen. Diese sind bei Holzböden in Verbindung mit Fußbodenheizung unvermeidbar und müssen daher toleriert werden. Grundsätzlich dürfen nur jene Holzböden auf Heizestrichen verlegt werden, die von uns schriftlich dafür freigegeben werden.

Die Ebenheits- und Festigkeitskontrolle des Unterbodens hat bauseits durch den Parkettverleger zu erfolgen. An den Messstellen muss der Bodenleger eine Feuchtigkeitsprüfung per CM-Feuchtemessgerät vornehmen.

Der Feuchtigkeitsgehalt des Untergrunds darf bei Zementestrichen 1,8 CM-% und bei Anhydritestrich 0,3 CM-% Restfeuchtigkeit nicht übersteigen.

Zudem ist nach EN 2242 vor der Verlegung bzw. Feuchtigkeitsmessung ein vollständiges Ausheizprotokoll durch den Installateur vorzulegen und die Messstellen sind vom Auftraggeber (oder Estrichleger) zu definieren. Falls keine normgerechten definierten Messtellen vorliegen, übernehmen wir keine Haftung für die Beschädigungen von Heizungsrohren und damit verbundenen Schäden.

Der gesamte Fußbodenaufbau hat bei Verlegung in ebenerdigen und nicht unterkellerten Räumen, über Einfahrten, Feuchträumen, Durchgängen, Garagen, und dgl. auf einer dauerhaft wirkenden Feuchtigkeitsabdichtung und Dampfsperre zu erfolgen. Durch nachschiebende Feuchtigkeit aus dem Untergrund sind Schäden an Holzfußböden nicht vermeidbar.

Es    werden    Niedertemperatur-Fußbodenheizungen vorgeschrieben,     da     die Oberflächentemperatur am fertigen Parkettboden 26 - 28°C nicht überschreiten darf. Die Herstellung des Heizsystems muss den gültigen Normen entsprechen.

Nach EN 2242-7 muss der Bodenbelag mit dem Estrich vollflächig verklebt werden, eine schwimmende Verlegung ist nicht zulässig.

Pflegemittel

Das Pflegemittel ist je nach Oberflächenausführung auszuwählen. Bei Verwendung Produkten die nicht von uns schriftlich freigegeben sind bzw. bei Missachtung der Pflegerichtlinien des Herstellers erlischt der Garantie - und Reklamationsanspruch.

Folgende Produkte sind zur Reinigung und Pflege freigegeben:

Geölte Böden:

Unterhaltspflege: PAW Holzbodenseife oder ADMONTER Clean & Care
Reinigungsmittel: PAW Neutralreiniger oder ADMONTER Grundreiniger

Lackierte Böden:

Unterhaltspflege: PAW Polish 
Reinigungsmittel: PAW Grundreiniger 

 

2. HINWEISBLATT FÜR DIE PARKETTVERLEGUNG

Allgemeines

Diese Verlegeanleitung soll dabei helfen, unsere Parkettböden so einzubauen, dass Sie möglichst lange eine Freude damit haben. Lassen Sie die Verlegung unserer Parkettböden nur von gewerblich befugten Fachleuten durchführen, z.B. geprüften Bodenlegern. Falls Sie daher nach der Lektüre noch Fragen haben oder unsicher sind, kontaktieren Sie uns bitte. Wir helfen gerne. Für unsachgemäßen Einbau oder Gebrauch kann keine Haftung übernommen werden.

Prüfung des Untergrundes

Der Untergrund muss über eine normgerechte Verlegereife verfügen. Das bedeutet, er muss trocken, tragfähig, fest, staubfrei und eben sein. Vor Verlegung den Boden reinigen und nicht haftende Materialien, Schmutz und Fett entfernen. Die Restfeuchte des Estrichs ist bis max. 24 Stunden vor der Verlegung durch eine CM Feuchtemessung zu überprüfen. Die Restfeuchte darf dabei bei Zementestrich 1,8 CM-% und bei Anhydridestrichen 0,3 CM-% nicht überschreiten. Handelt es sich um einen Heizestrich, ist vom Heizungsinstallateur vor der Verlegung ein Ausheizprotokoll vorzulegen. Die Ebenheit des Untergrundes darf bei vollflächiger Verklebung 2mm (auf einen Meter) nicht überschreiten, bei schwimmender Verlegung nicht mehr als 1mm. Bei Unebenheiten ist die Verlegereife durch von uns schriftlich freigegebene Spachtelmaßen herzustellen.

Verlegung des Parkettbodens

3-Schicht Parkett kann sowohl schwimmend als auch vollflächig verklebt werden. Bei Verlegung auf Heizestrichen ist die vollflächige Verklebung laut EN 2242 vorgeschrieben, eine schwimmende Verlegung ist dabei nicht zulässig. Alle übrigen Parkettarten werden vollflächig verklebt wie z.B. das 2-Schicht Parkett, Massivdielen, Industrieparkett, Mosaikparkett.

Bei vollflächiger Verklebung muss der Estrich zuerst angeschliffen und abgesaugt werden. Dann wird der Parkettklebstoff mit einer geeigneten Zahnspachtel auf den Estrich aufgebracht. (3-Schicht Parkette mit Nut+Feder Verbindung werden zusätzlich an den Stirnseiten H-verleimt). Immer nur so viel auftragen, wie der Parkettkleber offene Zeit zum Abbinden hat. Die Verarbeitungsrichtlinien des Klebeherstellers beachten. Zu Wänden und anderen Bauteilen ist ein Abstand von 10 – 15mm einzuhalten, sodass der Parkett bei leichten Klimaschwankungen im Raum noch arbeiten kann.

Bei schwimmender Verlegung wird zuerst eine 200my Dampfbremse auf den Estrich überlappend ausgelegt, danach eine geeignete Trittschall-Dämm-Matte Stoß-an-Stoß ausgelegt. Möglichst Materialien verwenden, die ähnlich-diffusionsfähige Eigenschaften haben wie der Parkett selbst. Verwenden Sie daher „atmungsaktive“ Trittschallmatten wie z.B. Presskork oder Schafwolle anstatt von Schaumstoffmatten. Darauf kann dann der Parkett verlegt werden, ohne mit dem Untergrund verklebt zu werden.

Wird ein 3-Schicht Parkett mit Nut + Feder System schwimmend verlegt, wird ein Parkettleim in die Nut des Parkettelements (genauer: in die Unterseite der Nut-Wange) mithilfe der Leimflaschendüse eingebracht. Danach mit der Federseite des nächsten Parkettelements zusammenschlagen, was mit einem Schlagklotz geschieht. Niemals auf den Parkett selber schlagen, da sonst Teile abbrechen können. Tritt Leim an der Oberfläche aus, muss dieser sofort mit einem trockenen Tuch entfernt werden.

Bei schwimmender Verlegung von 3-Schicht Parkett mit Lock-Systemen wird der Parkett ohne Leim nur formschlüssig zusammengesteckt. Bei jedem Parkett ist von Stirnseite zu Stirnseite des Parkettelements ein Abstand von mind. 30cm einzuhalten.  Zu Wänden und anderen Bauteilen ist ein Abstand von 10 – 15mm einzuhalten, sodass der Parkett bei leichten Klimaschwankungen im Raum noch „arbeiten“ kann.

Geölter Parkett muss nach Verlegung noch einmal endgeölt werden. Dies geschieht mit einem geeigneten, von uns freigegebenen Pflegeöl. Das Öl wird hauchdünn aufgetragen und dann am besten mit einer 1-Scheiben Poliermaschine (weißes Pad) gründlich einpoliert, sodass kein Überstand, Lacken usw. sichtbar sind. Überschüssiges Öl unbedingt abnehmen, sonst härtet es an der Oberfläche lackähnlich aus und kann nur mehr mechanisch durch Abschleifen entfernt werden. Dies vor allem bei anspruchsvollen gehobelten oder gebürsteten Strukturen beachten! Unser hochwertiges Pflegeöl benötigt bei mittlerer Raumluftfeuchte ca. 1 Tag bis es staubtrocken und begehbar ist, die vollständige Durchtrocknung und Endhärte erreicht es nach ca. 1 – 2 Wochen. In dieser Zeit nicht nebelfeucht wischen und möglichst schonend begehen.

Pflege des Parkettbodens

Den Holzboden je nach Bedarf möglichst oft trocken wischen, kehren oder saugen - und so wenig Feuchtigkeit als möglich aufbringen. Und wenn, dann nur nebelfeucht mit Aufwischwasser, in welches rückfettende Pflegeseife hinzugegeben wurde. Geölte Böden können auch partiell mit purem Pflegeöl eingelassen werden. Dazu die Oberfläche reinigen und das Pflegeöl mit geeigneter Sprühflasche aufbringen und mit trockenem, fuselfreien Tuch einpolieren bzw. Überstände abnehmen.

Zum Werterhalt Ihres Parkettbodens

Achten Sie auf ein für den Menschen gesundes Raumklima von ca. 20°C und 50 – 60% relative Raumluftfeuchte. Bei Messwerten die deutlich über oder unter diesen Werten liegen, kann Ihr Parkettboden mit Fugenbildung, Schüsselungen, Rissen und anderen unliebsamen Eigenschaften reagieren. Am besten ist man davor geschützt, indem ein gesundes Raumklima erhalten wird. Um dieses zu unterstützen helfen besonders Pflanzen, die das Raumklima positiv beeinflussen. Im Falle von Untertrocknung (meist im Winter in der Heizsaison) kann es auch notwendig und sinnvoll sein, einen Raumluftbefeuchter aufzustellen.

Sonstiges

Beim Belegen von Stiegen/Treppen mit Parkett darauf achten dass einschlägige Normen des betreffenden Gewerks hinsichtlich z.B. der Stiegenbreite eingehalten werden. Die in seinem Land jeweils gültigen baurechtlichen Verordnungen sind vom Auftraggeber zu prüfen und sicherzustellen. Wir übernehmen keine Haftung für Fehler von bauseits mitwirkenden Fremdgewerken.

Kleinere Verschmutzungen an der Wand können im Zuge der Parkett- oder Stufenverlegung nicht immer völlig ausgeschlossen werden. Kleinere Ausbesserungen hat daher der Auftraggeber zu übernehmen.

Falls Sie Fragen zur Verlegung Ihres Parkettbodens haben die hier nicht oder nicht ausreichend erörtert wurden, kontaktieren Sie uns bitte. Wir helfen gerne mit Rat und Tat. 


3. HINWEISBLATT FÜR TERRASSENHOLZ

PAWADEC Terrassendielen

Mit PAWADEC Terrassendielen in Tischlerqualität haben Sie sich für ein Premium-Produkt aus Österreich entschieden, welches sich durch folgende Merkmale von Vergleichsprodukten unterscheidet. Es werden nur Premium-Holzarten in Dauerhaftigkeitsklasse 1-2 eingesetzt. Alle Dielen sind zeitlich aufwendig abgelagert und technisch behutsam getrocknet auf ca. 14% Holzfeuchte. Die Oberfläche wird hochwertig glatt geschliffen statt nur gehobelt. Die einzigartige Sortierung erfolgt nicht industriell, sondern aufwändig von Hand, Stück für Stück und jeweils kommissionsbezogen. Damit garantieren wir die hochwertigste Sortierung am Markt mit max. 3% zulässigen Defects in der Charge.

Zwischenlagerung

Nach Anlieferung der Terrassendielen müssen diese witterungsgeschützt und waagrecht bis zur Verlegung zwischengelagert werden. Lagern Sie Terrassendielen und sämtliches Zubehör nicht im Freien und dem Regen ausgesetzt. Staunässe kann zu irreparablen Schäden führen. Bei längeren Zwischenlagerungen empfehlen wir, das Holz an unserem Lager (8 Monate kostenfrei) zu lagernd und erst vor Verlegebeginn anliefern zu lassen. Bei zu trockener oder zu feuchter Zwischenlagerung gleicht sich das Holz der Umgebungsfeuchte an, was zu Problemen nach dem Einbau führen kann.  

Beschaffenheit des Untergrunds

Der Untergrund muss eben, tragfähig und versetzungssicher ausgeführt sein. Es muss gewährleistet sein, dass der Untergrund nicht nachgibt und Feuchtigkeit möglichst rasch von der Gesamtkonstruktion abgeleitet wird. Achten Sie deshalb darauf, dass die Unterkonstruktion nur punktuell (</= 60cm) zum Beispiel auf Gummigranulat-Pads, höhenverstellbaren Stelzlagern oder Betonplatten aufliegt. Wird die Feuchtigkeit nicht oder nicht rasch genug abgeführt, entsteht durch latente Staunässe ein Umgebungsklima, welches das Holz in vergleichsweise kurzer Zeit zerstören kann und die Dauerhaftigkeit erheblich verkürzt.

Verlegung der Unterkonstruktion

Verwenden Sie PAWADEC Unterkonstruktionen. Diese sind auf den jeweiligen Deckbelag technisch – v.a. was Formstabilität, Dauerhaftigkeit und Kammertrocknung anbelangt - abgestimmt. Wir übernehmen keine Gewährleistung bei Verwendung von Fremdmaterialien. Die Unterkonstruktionsstaffeln müssen mind. alle 60cm aufliegen und in einem Achsabstand (=Mitte-Staffel zu Mitte-Staffel) von 30cm (Zeder, WPC) bis max. 35 - 40cm (Ipé, Cumaru, Itáuba, Sucupira) zueinander eingerichtet werden. Je enger der Achsabstand, desto weniger mechanische Bewegung entsteht, wodurch die Gesamtkonstruktion länger hält. 

Die Konstruktion selbst wird per Wasserwaage mit oder ohne Gefälle eingerichtet. Beachten Sie dazu etwaige bauliche Bestimmungen. Bei zu weit gesetztem Achsabstand der Unterkonstruktion kann eine nachhaltige Befestigung des Terrassenbelags nicht sichergestellt werden. Verwenden Sie keinesfalls Staffeln aus Fichte, Lärche, Kiefer (auch druckimprägniert), WPC, Bangkirai o.ä. Die Staffeln immer versetzt verlegen, sodass es zu keiner Blockbildung einzelner Bauteile kommen kann.

Empfohlen wird die Verwendung vom Terrassenauflagern (z.B. Systempads aus Gummigranulat), mit denen die Staffeln eingerichtet und kleinere Unebenheiten ausgeglichen werden können. Diese erhöhen vor allem auch die Dauerhaftigkeit, da sie die Gesamtkonstruktion vom (feuchten) Untergrund entkoppeln. Angenehmer Nebeneffekt: ein angenehmes Gehgefühl („Waldbodeneffekt“).

Wird aufgrund höherer Aufbauhöhen eine zusätzliche Lattung (Konterlattung) benötigt, wird die erste Lage in einem max. Achsabstand von 60cm verlegt, die zweite Lage auf der die Terrassendielen montiert werden dann wie oben beschrieben in Achsabstand von max. 30 oder 40cm. Beide Lagen müssen verschubsicher miteinander verschraubt werden. Konterlattungen haben allerdings den Nachteil, dass überall dort wo Holz auf Holz aufliegt, Feuchtigkeitsnester entstehen, welche sich negativ auf die Dauerhaftigkeit auswirken. Wir empfehlen daher höhere Aufbauhöhen mit geeigneten Stelzlagern herzustellen oder Konterlattungen zu entkoppeln (z.B. Entkoppelungschips). 

Verlegung der Terrassendielen

Nach dem Einrichten der Unterkonstruktion wird die erste Reihe der Terrassendiele von oben mit Edelstahlschrauben verschraubt. Dazu muss das Holz vorgebohrt werden. Die Schraube muss flächenbündig in die Diele versenkt werden, damit keine Schiefer entstehen.

Die nächste Dielenreihe wird bereits mit der PAWADEC Systemklammer befestigt. Diese wird in die vorhandene längsseitige Systemfräsung gesteckt und mit PAWADEC Edelstahlschrauben leicht schräg versetzt verschraubt. Der Abstand der Terrassendielen ergibt sich aufgrund des Klammerformates, das sind zum Zeitpunkt des Einbaues ca. 5 - 6mm.

Im direkt bewitterten Bereich empfehlen wir den Einsatz von Entkoppelungschips, welche die Diele von den UK-Staffeln entkoppeln, sodass kein Holz auf dem anderen aufliegt. Dadurch kann die Gesamtkonstruktion rascher abtrocknen, was die Dauerhaftigkeit Ihrer Holzterrasse erheblich erhöht.

Die Ausführung des Stirnstoßes ist besondere Bedeutung zuzumessen, da Holzdielen durch die Kapillarwirkung mehrheitlich über die kurze Stirnseite Feuchtigkeit anziehen bzw. Feuchtigkeit und Inhaltsstoffe abgeben. Der Stirnstoß sollte daher zwischen zwei enger gesetzten UK-Staffeln verbaut werden, wobei die Dielenenden max. 20mm über den jeweiligen Staffeln auskragen dürfen. Der Stirnstoß ist mit einer Fuge von mind. 3mm auszuführen, sodaß eine rasche Abtrocknung der Dielenenden gewährleistet ist. Alternativ kann der Stirnstoß auch direkt auf einem Staffel ausgeführt werden, sofern die Dielen von der Unterkonstruktion mittels Chip entkoppelt werden. Dritte Möglichkeit ist, die Stirnenden mittels Edelstahlverbindern zu verbinden, wodurch die Stirnstöße auch frei und zwischen zwei Staffeln verlegt werden können (nur geeignet bei Harthölzern, nicht bei Zeder und Thermoholz). In allen Fällen muss die Stirnkante mittels Stirnholzwachs versiegelt werden, sodass die Kapillarwirkung des Holzes möglichst vermindert wird. Am Ende der Terrasse dürfen die Dielenenden nicht mehr als 50 mm über den letzten UK-Staffel auskragen, um ein Hochziehen ("Aufspitzeln") an den Dielenenden möglichst gering zu halten.

Der Abstand der Holzterrasse zu anderen Bauteilen muss zwecks Hinterlüftung mind. 15 - 20mm betragen, auch weil das Holz sich der Umgebungsfeuchte angleicht („arbeitet“) und es ansonst zu Beschädigungen angrenzender Bauteile (z.B. Fassade) kommen kann. Vermeiden Sie jeden Kontakt des Holzes mit Metallen die nicht aus Edelstahl bestehen, da es sonst zu Verfärbungen des Holzes kommen kann. Die letzte Dielenreihe ist (wie die erste) wieder von oben vorzubohren und mit Edelstahlschrauben zu verschrauben

Erstbehandlung und laufende Pflege von Holzterrassen

Nach der Fertigstellung die Gesamtfläche säubern. Danach die Terrasse mit geeignetem Terrassenöl einpflegen. Vermeiden Sie es, das Terrassenholz während Regenwetter zu verlegen, da ungeöltes Terrassenholz mehr Feuchtigkeit aufnimmt als geöltes – und es zu einem erhöhten Quell- und Schwindverhalten kommt.

Das Einölen des Terrassenholzes vermindert das Quell- und Schwindverhalten, erhöht also insgesamt die Formstabilität des Holzes und sollte mindestens 2-mal im Jahr durchgeführt werden (vor und nach dem Winter). Bei stärkerer Bewitterung, häufigem Regen oder optisch-ästhetischer Beeinträchtigungen (Vergrauung, Fleckigkeit) öfter nachölen, jeweils angepasst an den Grad der Verwitterung/Vergrauung. Nach dem Streichen benötigt das Öl mind. 24 Stunden zum Trocknen. Realistisch sind im bewitterten Außenbereich 2-3 Anstriche im Jahr, je nach Bedarf und ästhetischem Anspruch kann auch öfter geölt werden. Nicht geölte Terrassenbeläge neigen wegen des erhöhten Quell- und Schwundverhaltens zu mehr Rissbildung, zu einem höheren Feuchtegehalt (>20% sollte auf Dauer vermieden werden, da sich ab dieser Holzfeuchte auch Schimmel oder Pilze festsetzen können), was insgesamt zu einer geringeren Lebensdauer der Holzterrasse führt. Wir empfehlen daher, Holzterrassen regelmäßig zu mit Öl einzupflegen.

Wir empfehlen für die laufende Unterhaltspflege unser Pawadec Terrassen Pflegeöl. Dieses kann bei ausgematteten Terrassenflächen unkompliziert per Sprühflasche aufgetragen und mit einem haushaltsüblichen Wischmop eingearbeitet werden. Dadurch ist der Boden wieder gut geschützt, die Farbe wird angefeuert und sieht frischer aus. Die Behandlung mit Pflegeöl ist im Vergleich zum Terrassenöl rascher durchführbar (20m2 Fläche in ca. 20 Minuten).    

Beachten Sie die Hinweise des Terrassenöl-Herstellers. Wichtig: Öl-Überstände müssen vollständig abgenommen/ausmassiert werden, da sonst das Öl filmbildend an der Oberfläche aushärtet und nur mehr durch abschleifen entfernt werden kann.

WICHTIG: In Öl getränkte Lappen oder andere Werkzeuge sind aufgrund der Naturharze selbstentzündlich und müssen in geschlossenen, nicht brennbaren Behältern oder an der Luft getrocknet und dann entsorgt werden!

Viele Hölzer wie z.B. Cumaru, Itáuba, Sucupira, Zeder, Teak, Eiche, Thermoesche und Ipé können auf kleiner Stufe auch mit Hochdruckreiniger vom Grauschleier befreit werden (an unauffälliger Stelle testen, nicht möglich bei geriffelten Oberflächen). Anschließend muss die Diele vollständig abtrocknen und wieder mit Terrassenöl eingelassen werden.

Eigenschaften von Holz im Außenbereich

Holz ist ein hygroskopischer Werkstoff. Das bedeutet, dass Holz sich immer der Umgebungsfeuchte angleicht: es „arbeitet“. Wenn es z.B. sehr feucht ist und regnet, nimmt Holz Feuchtigkeit auf und quillt; wenn es sehr trocken ist, schwindet es. Dabei kommt es zu einer Volumenänderung der einzelnen Bretter, die je nach Jahresringlage unterschiedlich ausfällt und damit zu einem unterschiedlich breiten Fugenbild führen kann, was auch bei sorgfältiger Trocknung und Herstellung der Dielen nicht vermieden werden und daher toleriert werden muss.

Holztechnische Eigenschaften wie Quellen und Schwinden, Schüsseln des Holzes sowie Risse, Haarrisse und Stirnrisse sind bei Holz im Außenbereich trotz sorgfältiger Materialauswahl und Bearbeitung holztechnisch nicht vermeidbar und müssen toleriert werden. Pin- und Shutholes sind bei unseren Hölzern unzulässig.

Einen wichtigen Faktor hinsichtlich der Formstabilität spielt das Verhältnis von Dicke/Breite der Dielen. Dieses Verhältnis sollte idealerweise den Faktor 1:5 nicht überschreiten. Das heißt, bei Materialdicke von 20mm ist eine Diele mit 100mm formstabiler (vor allem hinsichtlich längsseitiger Schüsselungen) als breitere Dielen in 120 oder 140mm Breite. Wir empfehlen aus diesem Grund Dielen mit einem Dicken-/Breitenverhältnis von 1:5.

Terrassendielen die mit stehenden Jahresringen (sog. Rift- und Halbriftschnitt) eingeschnitten sind, sind formstabiler als Terrassendielen die sowohl liegende wie auch stehende Jahresringe haben.

Besonders in den ersten Monaten und Jahren kann es zu Auswaschungen von Holzinhaltsstoffen kommen. Diese Auswaschungen sind holztechnisch unvermeidbar und müssen toleriert werden. Wir empfehlen daher, angrenzende Bauteile konstruktiv vor Auswaschungen zu schützen. Bei Verlegung durch uns übernehmen wir keine Haftung für Schäden, die durch natürliche Auswaschungen entstehen können. 

Sonstige Hinweise

Beachten Sie bitte, dass durch den Einbau einer Holzterrasse die baulich vorgeschriebene Höhe von Geländern unterschritten werden kann. Stellen Sie daher sicher, dass nach dem Einbau der Holzterrasse die in Ihrem Land geltenden gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich der Geländerhöhe eingehalten bzw. durch bauliche Maßnahmen wiederhergestellt werden. 

Service und Kontakt

Wir versuchen, möglichst praxisnahe Angaben zum Thema anzugeben. Falls doch die eine oder andere Frage auftaucht, die für Sie an dieser Stelle nicht ausreichend bearbeitet wurde, kontaktieren Sie uns bitte gerne. PARKETTACHSE OG, Lerchenfelder Straße 100, A-1080 Wien-Vienna, Tel +43 (0)1 957 98 81, office@parkettachse.at, www.parkettachse.at

 

4. ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

Nachfolgende Bedingungen gelten für alle Angebote, Kauf- und Werkverträge sowie sonstige Leistungen. Abweichende Vereinbarungen oder Ergänzungen egal welcher Art sind nur schriftlich gültig und müssen von der Parkettachse bestätigt werden. Verkaufsbestimmungen des Käufers, auch dessen AGB, werden erst mit unserer schriftlichen Bestätigung gültig. 

Angebot und Aufträge

Unsere Angebote sind freibleibend. Kostenvoranschläge sind unverbindlich. Wir behalten uns vor, Bestellungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Bestellungen werden erst dann gültig, wenn der Käufer die schriftliche Auftragsbestätigung der Parkettachse unterschrieben retourniert und den Auftrag vereinbarungsgemäß anbezahlt hat. Allfällige Sondervereinbarungen sind in jedem Fall schriftlich zu dokumentieren und von uns bestätigen. Beanstandungen von Bestellungen sind binnen 1 Woche schriftlich zu machen. Bestätigte Preise gelten nur bei Abnahme der bestellten Menge, nicht bei Bestellung von Teil- oder Mindermengen vorbehaltlich Zwischenverkauf und Irrtum.

Angebote für Holzterrassen

Um Angebote für Terrassen auch für den Laien leichter lesbar zu machen, bieten wir unsere Terrassenhölzer in m2 und nicht in Laufmetern an. Auch für das Befestigungsmaterial wird wegen besserer Lesbarkeit die Mengeneinheit fast immer in der Bezugsgröße und -menge der Dielen in m2 ausgeworfen. Das geschieht, damit das Angebot in kürzester Zeit auf erste Vollständigkeit geprüft werden kann und nicht erst zeitaufwändig die jeweiligen Bedarfsmengen umgerechnet werden müssen. Gerne senden wir Ihnen auf Wunsch auch ein Angebot, wo die Einzelmengen in der jeweiligen ME des Artikels separat angezeigt werden. 

Lieferung, Leistung und Versandkosten

Die Lieferung erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Käufers. Erfüllungsort ist der Versandort, auch bei Lieferung "frei Bestimmungsort". Der Käufer hat für Übernahme und Sicherstellung am Lieferort zu sorgen. Kommt der Käufer dem nicht oder nicht rechtzeitig nach, sind wir berechtigt, die Ware dort abzuladen. Lieferfristen gelten vorbehaltlich richtiger und rechtzeitiger Lieferung unserer Vorlieferanten. Die Einhaltung von Lieferfristen setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Käufers voraus. Lieferverzug der nicht in unserem Bereich entsteht, entbindet uns von Schadensersatzansprüchen. Die Wahl der Versandart bleibt uns vorbehalten. Kosten trägt der Käufer und müssen vorher bestimmt werden.

Gefahrenübergang, Mängelrüge und Gewährleistung

Die Gefahr geht spätestens mit der Übergabe an den Abholer, oder den sonst mit der Versendung Beauftragten auf den Käufer über (Ausnahme: Wir übernehmen die Zustellung). Offensichtliche Beschädigungen, Mängel oder Fehlmengen sind vom Käufer sofort bei Lieferung auf dem Lieferschein oder Frachtbrief zu vermerken und sind vom Auslieferer schriftlich zu bestätigen und uns binnen 5 Tagen bei sonstigem Verlust des Anspruches zu melden. Uns ist Gelegenheit zu geben, den Mangel an Ort und Stelle zu besichtigen. Ohne unsere Zustimmung darf bei sonstigem Verlust von Schadensersatzansprüchen nichts verändert oder verlegt bzw. montiert werden. Abweichungen insbesondere hinsichtlich des Farbtones, der Oberflächenbeschaffenheit und des Formates sind nur im Rahmen handelsüblicher Toleranzen zulässig. Beachten Sie die jeweils gültigen Hinweisblätter zu unseren Produkten, die Bestandteil von Angebot, Bestellung und Lieferung sind. Die Produkte werden mit den bei Normalgebrauch vorauszusetzenden Eigenschaften geliefert. Die Gewährleistung geht nach unserer Wahl auf Instandsetzung oder Ersatz der beanstandeten Ware. Ein Anspruch auf Wandlung oder Minderung besteht nicht. Ist unser Vertragspartner ein Unternehmen im Sinne des KSchG. beträgt die Gewährleistungsfrist 6 Monate.

Verarbeitung und Montage

Alle unsere Produkte müssen von gewerblich berechtigten Fachleuten (z.B. Bodenlegern) verarbeitet bzw. montiert werden. Für die Verarbeitung gelten die jeweils gültigen anzuwendenden Normen. Reklamationen durch unsachgemäßen Gebrauch unserer Produkte werden nicht anerkannt. Bitte beachten Sie bei Verarbeitung die Hinweisblätter des Herstellers.

Verlegung durch die Parkettachse

Verlegeangebote gelten unter der Voraussetzung, dass wir in einem Zug und ohne Unterbrechnung arbeiten können. Zusätzliche An- und Abfahrten, die nicht in unserem Verschulden liegen, werden in der Schlussrechnung nachverrechnet. Falls Arbeiten nicht vollständig bis zum Ende geführt werden können, weil bauseits die Bedingungen nicht vorliegen, gilt die Verrechnung der bis dorthin geleisteten Arbeiten als vereinbart. Anderslautende Vereinbarungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. 

Zahlungsvereinbarung

Wenn nicht anders vereinbart, ist die Rechnung prompt bei Rechnungslegung bzw. Lieferung ohne Abzug per Vorauskasse fällig. Die Zahlung gilt erst dann als eingegangen wenn wir über den Rechnungsbetrag verfügen können. Nicht vereinbarte Abzüge (z.B. Skontoabzüge) werden nicht akzeptiert und ausnahmslos zurückgefordert. Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen Gewährleistungsansprüchen oder sonstiger vom Lieferer nicht anerkannten Ansprüche ist ausgeschlossen. Die Aufrechnung von Gegenforderungen ist ausgeschlossen. Bei Überschreitung eines Zahlungstermins sind Verzugszinsen in Höhe von 8% über der jeweils geltenden Nationalbankrate zu bezahlen, ohne das es einer förmlichen Inverzugsetzung bedarf. Mahn-, Inkasso- und Anwaltskosten sind in voller Höhe vom Käufer zu ersetzen.

Eigentumsvorbehalt, Eigentumsabtretung und Rücknahme

Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung unser Eigentum. Das Eigentum geht erst dann an den Käufer über, wenn dieser sämtliche Zahlungsverpflichtungen aus dem Titel erfüllt hat. Be- und Verarbeitung erfolgen für uns unter Ausschluss des Eigentumerwerbs nach den Bestimmungen des ABGB. Die verarbeitete Ware dient zu unserer Sicherung in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware. Die Forderungen des Käufers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an uns abgetreten und zwar egal ob vor oder nach Weiterverarbeitung der Ware. Dies gilt auch bei mehreren Abnehmern. Abtretungen oder Pfändungen etc. sind uns unverzüglich zu melden und Aussonderung zu unseren Gunsten vorzunehmen. Bestellware kann leider nicht retour genommen. Für Lagerware werden handelsübliche 20% Manipulationsgebühr verrechnet.

Rücktritt vom Verlegeauftrag

Ein Rücktritt von einem Verlegeauftrag ist bis 3 Tage vor Verlegebeginn grundsätzlich möglich. Ist die Verlegung mit uns fix vereinbart und anbezahlt, werden 25% der Verlege-Auftragssumme als Stornogebühr in Abzug gebracht. Der allfällige Rest wird an den Auftraggeber rücküberwiesen oder nachgefordert.

Übergabe und Produktbezeichnungen

Die Übergabe der Arbeitsleistung erfolgt nach ÖNORM 2110 formlos, sofern nicht eine förmliche, schriftliche Übergabe vereinbart wurde.

Wir behalten uns die freie Wahl der Namensgestaltung unserer international vermarkteten Produkte vor. Somit kann die internationale Namens- oder Verkaufsbezeichnung auf der Verpackung von unserer in Werbung, Angebot und Rechnung gebräuchlichen Bezeichnung abweichen.

Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist Wien. Der Unternehmensgegenstand der Parkettachse ist der Handel mit Parkett und Zubehör sowie deren Verarbeitung. Gerichtsstand ist Wien. Es gilt österreichisches Recht.

Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

PARKETTACHSE OG
Lerchenfelder Straße 100
1080 Wien-Vienna-Austria
office@parkettachse.at
www.parkettachse.at